- Gewaltverzichtsabkommen
- Ge|wạlt|ver|zichts|ab|kom|men, das: Abkommen über Gewaltverzicht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Gewaltverzichtsabkommen — Ge|wạlt|ver|zichts|ab|kom|men … Die deutsche Rechtschreibung
deutsche Geschichte. — deutsche Geschichte. Zur Vorgeschichte Mitteleuropa; zur Frühgeschichte Fränkisches Reich. DIE ENTSTEHUNG UND FRÜHE ENTWICKLUNG DES »REICHS DER DEUTSCHEN« Die Entstehung des deutschen Regnums (Reiches) ist als ein lang gestreckter… … Universal-Lexikon
Erhard, Ludwig — Erhard wurde am 4. Februar 1897 in Fürth (Bayern) geboren, studierte nach kaufmännischer Lehre und Teilnahme am 1. Weltkrieg Volks und Betriebswirtschaft und war seit 1928 wissenschaftlich in Nürnberg tätig. 1945 wurde er Professor in München… … Universal-Lexikon
Moskauer Vertrag — I Moskauer Vertrag Die Vorverhandlungen in Moskau führte ab Ende Januar 1970 der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und enge Vertraute Willy Brandts, Egon Bahr. Sie gestalteten sich anfänglich schwierig, da die sowjetische Seite auf der… … Universal-Lexikon
Gewaltverzicht — Ge·wạlt·ver·zicht der; der Verzicht auf die Anwendung militärischer Gewalt, der von zwei oder mehreren Staaten in einem Vertrag geregelt ist || K : Gewaltverzichtsabkommen, Gewaltverzichtserklärung … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache